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   BGH, 12.01.1978 - 4 StR 34/77   

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https://dejure.org/1978,4279
BGH, 12.01.1978 - 4 StR 34/77 (https://dejure.org/1978,4279)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1978 - 4 StR 34/77 (https://dejure.org/1978,4279)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1978 - 4 StR 34/77 (https://dejure.org/1978,4279)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Sondernutzung - Gemeingebrauch eines Gehweges - Sondernutzung eines Gehweges - Hinderung von Passanten in unzumutbarer Weise an ihrer Fortbewegung - Konkrete Feststellung der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer

Papierfundstellen

  • VRS 54, 374
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 15.04.1976 - 3 Ss (B) 231/75
    Auszug aus BGH, 12.01.1978 - 4 StR 34/77
    Dies erkennt der vorlegende Senat ebenfalls, wie sich aus dem Beschluß vom 15. April 1976 (NJW 1976, 1360, 1362) ergibt.
  • OLG Saarbrücken, 22.12.1975 - Ss (B) 63/75
    Auszug aus BGH, 12.01.1978 - 4 StR 34/77
    In diesem Sinne zu entscheiden, sieht sich das Oberlandesgericht durch den Beschluß des OLG Saarbrücken vom 22. Dezember 1975 - Ss (B) 63/75 (NJW 1976, 1362) gehindert.
  • BGH, 21.03.1978 - 4 StR 422/77

    Aufstellen eines Tisches zum Sammeln von Unterschriften für die Wahllisten einer

    "Jene Entscheidung läßt keinen Zweifel daran, daß das Oberlandesgericht Saarbrücken - wenn der Pfeiler nicht vorhanden wäre - die Errichtung des Tisches an der Stelle, an der sich der Pfeiler befindet, nämlich im natürlichen Strom des Fußgängerverkehrs, wegen der (möglichen) Folge von Stauungen für genehmigungsbedürftig ansehen würde (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Januar 1978 - 4 StR 34/77).

    Das vorlegende Oberlandesgericht ist sonach an der beabsichtigten, einen wesentlich anders gelagerten Fall betreffenden Entscheidung durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Saarbrücken nicht gehindert (vgl. auch den Beschluß des Senats vom 12. Januar 1978 - 4 StR 34/77, dem ein ähnlicher Vorlegungsfall zu Grunde liegt).

  • BGH, 30.01.1979 - 1 StR 303/78

    Aufstellen eines Tisches auf öffentlicher Straße zur politischen Werbung -

    Mit Beschluß vom 21. Januar 1978 - 4 StR 34/77 - (VRS 54, 374 ff) hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Vorlage des Oberlandesgerichts Karlsruhe nicht angenommen; im gegebenen Fall hatte sich der Betroffene ein 45 × 62 cm großes Plakat umgehängt, ging damit auf einem 75 cm breiten Bürgersteig auf- und ab und protestierte unter gleichzeitigem Verteilen von Handzetteln gegen § 218 StGB.
  • BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78

    Voraussetzung für eine Vorlagefrage vor dem BGH - Aufstellen eines Stellschildes

    Da die Voraussetzungen des § 121 Abs. 2 GVG schon wegen der Unterschiedlichkeit der Sachverhalte nicht vorliegen, kann offen bleiben, ob die Vielzahl der geschichtlich gewachsenen und örtlich teils verschiedenen Erscheinungsformen des Gemeingebrauchs nicht schon in den Straßengesetzen einzelner Länder zum Ausdruck kommt, und zwar in der Weise, daß sich jedenfalls aus den Landesgesetzen eine allgemeine und einheitliche Abgrenzung des Gemeingebrauchs nicht entnehmen läßt (vgl. Beschlüsse des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 1978 - 4 StR 34/77 - = VRS 54, 374 und vom 21. März 1978 - 4 StR 422/77 - = VRS 54, 376).
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